Leistung

Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden

Das Gutachten ist Ihr Beweis gegenüber der Versicherung. Je vollständiger es ist, desto mehr Geld bekommen Sie.

Fotodokumentation eines Unfallschadens durch den KFZ-Gutachter

Wofür Sie ein Unfallgutachten brauchen

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren gesamten Schaden ersetzen. Wie hoch dieser Schaden ist, legt ein unabhängiges Gutachten fest. Ohne eigenes Gutachten bestimmt meist die Versicherung selbst, was sie zahlt, und das ist selten mehr als nötig.

Das steht in unserem Gutachten

  • Fotodokumentation aller sichtbaren und verdeckten Schäden
  • Reparaturweg und Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls sich eine Reparatur nicht lohnt
  • Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Dokumentation von Vorschäden, damit später nichts gekürzt werden kann
Ihr Recht: Sie dürfen den Gutachter selbst wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben.

Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Teilschuld

Unser Schwerpunkt sind Haftpflichtschäden. Dann rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab und Sie zahlen nichts. Gutachter- und Anwaltskosten zahlt die Versicherung zusätzlich, Ihre Schadensumme bleibt davon unberührt. Ist die Schuldfrage unklar oder haben Sie den Unfall mitverursacht, besprechen wir die Kosten vorher mit Ihnen. Mehr dazu im Ratgeber Teilschuld nach einem Unfall.

Totalschaden: was dann?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Wir ermitteln dann, was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt kostet und was Ihr beschädigtes Auto noch wert ist. Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts kann sich eine Reparatur trotzdem lohnen. Details im Ratgeber Totalschaden.

So schnell geht es

Einen Besichtigungstermin bekommen Sie meist noch am selben oder am nächsten Tag. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Danach übernimmt unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht die Regulierung mit der Versicherung.

FAQ

Häufige Fragen

Ab welcher Schadenhöhe brauche ich ein Gutachten?

Als Faustregel ab etwa 750 Euro. Darunter spricht man von einem Bagatellschaden, bei dem oft ein Kostenvoranschlag reicht.

Wie lange dauert die Besichtigung?

Etwa 30 bis 45 Minuten. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.

Bekomme ich das Gutachten selbst?

Ja. Sie erhalten das vollständige Gutachten per E-Mail, auf Wunsch auch ausgedruckt.

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