Was kostet ein KFZ-Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall: nichts. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt Ihren Schaden, das Gutachten und den Anwalt.

Gutachter- und Anwaltskosten werden zusätzlich zu Ihrem Schaden bezahlt. Sie werden nicht von Ihrer Schadensumme abgezogen. Sie bekommen Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall in voller Höhe.
Wer zahlt in welchem Fall?
| Situation | Wer zahlt? | Ihre Kosten |
|---|---|---|
| Unfall unverschuldet, Unfallgutachten | Haftpflichtversicherung des Verursachers | 0 € |
| Unfall unverschuldet, kleiner Schaden (Kostenvoranschlag) | Haftpflichtversicherung des Verursachers | 0 € |
| Anwalt bei unverschuldetem Unfall | Haftpflichtversicherung des Verursachers | 0 € |
| Teilschuld | Versicherung anteilig nach Haftungsquote | Besprechen wir vorab mit Ihnen |
| Selbst verschuldet | Ihre Vollkasko oder Sie selbst | Festpreis vorab |
Preise für Privatkunden
Für Leistungen ohne Unfallgegner gelten feste Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Anfahrt.
Warum die Versicherung zahlen muss
Wer einen Unfall verursacht, muss den gesamten Schaden ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten, um den Schaden festzustellen, und die Kosten für Ihren Anwalt. Deshalb ist das Gutachten für Sie kostenlos, ganz gleich ob großer Schaden oder kleiner Kratzer.
Keine Rechnung, keine Vorkasse
Sie unterschreiben eine Abtretung. Damit holen wir unser Honorar direkt bei der Versicherung. Sie bekommen von uns keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken.
Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter?
Häufige Fragen
Wird der Gutachter von meinem Schadenersatz bezahlt?
Nein. Gutachter- und Anwaltskosten zahlt die gegnerische Versicherung zusätzlich zu Ihrem Schaden. Ihre Reparaturkosten, die Wertminderung und der Nutzungsausfall werden in voller Höhe ausgezahlt.
Muss ich den Gutachter vorstrecken?
Nein. Sie unterschreiben eine Abtretung und wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie bekommen keine Rechnung.
Was kostet ein Kostenvoranschlag bei einem kleinen Schaden?
Bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls nichts. Auch den Kostenvoranschlag zahlt die Versicherung des Unfallverursachers.
Was ist, wenn die Schuldfrage unklar ist?
Dann sprechen wir vorher mit Ihnen. Bei einer Teilschuld zahlt die Versicherung die Kosten meist nur anteilig.
Was kostet ein Gutachten, wenn ich selbst schuld bin?
Dann zahlt Ihre Vollkasko oder Sie selbst. Wir nennen Ihnen den Preis vorab.