Kosten & Preise

Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall: nichts. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt Ihren Schaden, das Gutachten und den Anwalt.

Telefonische Beratung nach einem Unfall
Wichtig zu wissen

Gutachter- und Anwaltskosten werden zusätzlich zu Ihrem Schaden bezahlt. Sie werden nicht von Ihrer Schadensumme abgezogen. Sie bekommen Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall in voller Höhe.

Wer zahlt in welchem Fall?

SituationWer zahlt?Ihre Kosten
Unfall unverschuldet, UnfallgutachtenHaftpflichtversicherung des Verursachers0 €
Unfall unverschuldet, kleiner Schaden (Kostenvoranschlag)Haftpflichtversicherung des Verursachers0 €
Anwalt bei unverschuldetem UnfallHaftpflichtversicherung des Verursachers0 €
TeilschuldVersicherung anteilig nach HaftungsquoteBesprechen wir vorab mit Ihnen
Selbst verschuldetIhre Vollkasko oder Sie selbstFestpreis vorab

Preise für Privatkunden

Für Leistungen ohne Unfallgegner gelten feste Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Anfahrt.

Fahrzeugbewertung299,90 €inkl. MwSt. und Anfahrt
Gebrauchtwagencheck klein299,90 €inkl. MwSt. und Anfahrt
Gebrauchtwagencheck groß349,90 €inkl. MwSt., Anfahrt und Fehlerspeicher-Diagnose
Oldtimerbewertungauf Anfrageje nach Fahrzeug und Umfang

Warum die Versicherung zahlen muss

Wer einen Unfall verursacht, muss den gesamten Schaden ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten, um den Schaden festzustellen, und die Kosten für Ihren Anwalt. Deshalb ist das Gutachten für Sie kostenlos, ganz gleich ob großer Schaden oder kleiner Kratzer.

Keine Rechnung, keine Vorkasse

Sie unterschreiben eine Abtretung. Damit holen wir unser Honorar direkt bei der Versicherung. Sie bekommen von uns keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken.

Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter?

FAQ

Häufige Fragen

Wird der Gutachter von meinem Schadenersatz bezahlt?

Nein. Gutachter- und Anwaltskosten zahlt die gegnerische Versicherung zusätzlich zu Ihrem Schaden. Ihre Reparaturkosten, die Wertminderung und der Nutzungsausfall werden in voller Höhe ausgezahlt.

Muss ich den Gutachter vorstrecken?

Nein. Sie unterschreiben eine Abtretung und wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie bekommen keine Rechnung.

Was kostet ein Kostenvoranschlag bei einem kleinen Schaden?

Bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls nichts. Auch den Kostenvoranschlag zahlt die Versicherung des Unfallverursachers.

Was ist, wenn die Schuldfrage unklar ist?

Dann sprechen wir vorher mit Ihnen. Bei einer Teilschuld zahlt die Versicherung die Kosten meist nur anteilig.

Was kostet ein Gutachten, wenn ich selbst schuld bin?

Dann zahlt Ihre Vollkasko oder Sie selbst. Wir nennen Ihnen den Preis vorab.

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