Nach einem Unfall melden sich Versicherungen oft schnell und bieten an, einen Gutachter vorbeizuschicken. Das klingt bequem. Doch dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss.
Sie haben die freie Wahl
Als Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Sachverständige Ihren Schaden begutachtet. Sie müssen dem Angebot der Versicherung nicht zustimmen und müssen Ihr Fahrzeug dem Versicherungsgutachter auch nicht zeigen, solange Sie ein eigenes Gutachten haben.
Warum ein eigenes Gutachten besser ist
- Der Versicherungsgutachter hat ein Interesse an niedrigen Kosten.
- Posten wie Wertminderung oder Verbringungskosten fehlen oft.
- Sie bekommen das Gutachten der Versicherung häufig gar nicht zu sehen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Lehnen Sie den Versicherungsgutachter freundlich ab.
- Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl.
- Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor der Schaden feststeht.
- Lassen Sie die Regulierung von einem Anwalt für Verkehrsrecht übernehmen.
Von Erkan Polat, KFZ-Sachverständiger für Nürnberg, Erlangen und Franken