Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur teurer ist als der Wert des Autos vor dem Unfall. Das Auto kann trotzdem noch fahrbereit sein.
Die wichtigsten Begriffe
- Wiederbeschaffungswert: Was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt kostet.
- Restwert: Was Ihr beschädigtes Auto noch wert ist.
- Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Diesen Betrag zahlt die Versicherung.
Die 130-Prozent-Regel
Hängen Sie an Ihrem Auto, dürfen Sie es reparieren lassen, solange die Reparaturkosten höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzung: Die Reparatur erfolgt fachgerecht und vollständig nach Gutachten, und Sie nutzen das Auto danach noch mindestens sechs Monate weiter.
Vorsicht beim Restwert
Versicherungen legen oft höhere Restwertangebote aus Internetbörsen vor. Maßgeblich ist grundsätzlich der Restwert auf dem regionalen Markt, den der Sachverständige ermittelt. Verkaufen Sie Ihr Auto nicht, bevor das geklärt ist.
Von Erkan Polat, KFZ-Sachverständiger für Nürnberg, Erlangen und Franken