Nicht jeder Unfall ist eindeutig. Oft tragen beide Seiten einen Teil der Schuld, zum Beispiel beim Spurwechsel oder bei Vorfahrtsunfällen. Dann wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt.
So funktioniert die Haftungsquote
Bei einer Quote von 70 zu 30 zahlt die gegnerische Versicherung 70 Prozent Ihres Schadens. Die restlichen 30 Prozent tragen Sie selbst oder Ihre Vollkasko. Das gilt auch für die Gutachterkosten.
Warum ein Gutachten trotzdem wichtig ist
Gerade bei Teilschuld zählt jeder Euro. Ein vollständiges Gutachten mit Wertminderung und Nutzungsausfall sorgt dafür, dass Ihr Anteil vom richtigen Gesamtbetrag berechnet wird. Fotos und Spuren helfen außerdem, die Quote zu Ihren Gunsten zu verschieben.
Unser Vorgehen
Bei unklarer Schuldfrage sprechen wir vorher mit Ihnen über die Kosten. So erleben Sie keine Überraschung.
Von Erkan Polat, KFZ-Sachverständiger für Nürnberg, Erlangen und Franken