Ratgeber

Teilschuld: wer zahlt was?

Haftungsquote, Gutachterkosten und Kasko: was bei geteilter Schuld gilt.

Recht · 4 Min. Lesezeit · von Erkan Polat

Nicht jeder Unfall ist eindeutig. Oft tragen beide Seiten einen Teil der Schuld, zum Beispiel beim Spurwechsel oder bei Vorfahrtsunfällen. Dann wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt.

So funktioniert die Haftungsquote

Bei einer Quote von 70 zu 30 zahlt die gegnerische Versicherung 70 Prozent Ihres Schadens. Die restlichen 30 Prozent tragen Sie selbst oder Ihre Vollkasko. Das gilt auch für die Gutachterkosten.

Warum ein Gutachten trotzdem wichtig ist

Gerade bei Teilschuld zählt jeder Euro. Ein vollständiges Gutachten mit Wertminderung und Nutzungsausfall sorgt dafür, dass Ihr Anteil vom richtigen Gesamtbetrag berechnet wird. Fotos und Spuren helfen außerdem, die Quote zu Ihren Gunsten zu verschieben.

Unser Vorgehen

Bei unklarer Schuldfrage sprechen wir vorher mit Ihnen über die Kosten. So erleben Sie keine Überraschung.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen arbeiten wir mit einer Kanzlei für Verkehrsrecht zusammen.

Von Erkan Polat, KFZ-Sachverständiger für Nürnberg, Erlangen und Franken

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