Auch nach einer perfekten Reparatur bleibt Ihr Auto ein Unfallwagen. Beim Verkauf müssen Sie den Schaden angeben, und Käufer zahlen weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung ihn ersetzen.
Wovon die Höhe abhängt
- Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
- Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
- Art und Umfang des Schadens, besonders bei tragenden Teilen
- Anzahl der Vorbesitzer und Vorschäden
Am höchsten ist die Wertminderung bei jungen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung. Aber auch bei älteren Autos kann sie anfallen, wenn der Schaden erheblich ist.
Warum Sie dafür ein Gutachten brauchen
Ein Kostenvoranschlag nennt keine Wertminderung. Nur ein Sachverständigengutachten ermittelt sie nachvollziehbar. Ohne Gutachten verschenken Sie diesen Anspruch oft komplett.
Von Erkan Polat, KFZ-Sachverständiger für Nürnberg, Erlangen und Franken