Sie müssen Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auf Grundlage des Gutachtens auszahlen lassen. Das nennt man fiktive Abrechnung.
Was Sie bekommen
Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten, also ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn sie tatsächlich anfällt, zum Beispiel bei einer späteren Reparatur mit Rechnung. Wertminderung und Gutachterkosten erhalten Sie zusätzlich.
Verweis auf eine günstigere Werkstatt
Bei fiktiver Abrechnung darf die Versicherung Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf eine gleichwertige, günstigere Werkstatt verweisen. Das gilt in der Regel nicht bei jungen Fahrzeugen und nicht, wenn Sie Ihr Auto nachweislich immer in einer Markenwerkstatt warten ließen. Lassen Sie solche Verweise von Ihrem Anwalt prüfen.
Gut zu wissen
Für eine fiktive Abrechnung ist ein vollständiges Gutachten unverzichtbar. Ein Kostenvoranschlag reicht dafür meist nicht aus.
Von Erkan Polat, KFZ-Sachverständiger für Nürnberg, Erlangen und Franken